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   BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B   

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https://dejure.org/2015,28755
BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B (https://dejure.org/2015,28755)
BSG, Entscheidung vom 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B (https://dejure.org/2015,28755)
BSG, Entscheidung vom 17. September 2015 - B 13 R 290/15 B (https://dejure.org/2015,28755)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 SGB 6, § 103 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, Art 103 GG
    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Aussagekraft einer Schwerbehinderteneigenschaft hinsichtlich der zumutbaren beruflichen Einsetzbarkeit - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Aussagekraft einer Schwerbehinderteneigenschaft hinsichtlich der zumutbaren beruflichen Einsetzbarkeit - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler

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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B
    Denn die Gerichte werden durch den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz) nicht dazu verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 - NZS 2010, 497) .
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B
    Soweit der Kläger rügt, ihm sei nicht bekannt gewesen, dass sein Einwand auf die Urteilsfindung des LSG keinen Einfluss haben werde, verkennt er, dass es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz gibt, der das Gericht verpflichtete, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3) .
  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B
    Soweit der Kläger rügt, ihm sei nicht bekannt gewesen, dass sein Einwand auf die Urteilsfindung des LSG keinen Einfluss haben werde, verkennt er, dass es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz gibt, der das Gericht verpflichtete, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3) .
  • BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

    Auszug aus BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B
    Soweit der Kläger vorträgt, das LSG sei seinem Vortrag hinsichtlich des unzumutbaren beruflichen/sozialen Abstiegs durch mindere Verdienstmöglichkeiten im Verweisungsberuf als Personaldienstleistungskaufmann nicht gefolgt, beachtet er nicht, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör nur gewährleistet, dass der Kläger gehört, nicht jedoch erhört wird (vgl nur Senatsbeschlüsse vom 9.5.2011 - B 13 R 112/11 B - und vom 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B - Juris) .
  • BSG, 09.05.2011 - B 13 R 112/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

    Auszug aus BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B
    Soweit der Kläger vorträgt, das LSG sei seinem Vortrag hinsichtlich des unzumutbaren beruflichen/sozialen Abstiegs durch mindere Verdienstmöglichkeiten im Verweisungsberuf als Personaldienstleistungskaufmann nicht gefolgt, beachtet er nicht, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör nur gewährleistet, dass der Kläger gehört, nicht jedoch erhört wird (vgl nur Senatsbeschlüsse vom 9.5.2011 - B 13 R 112/11 B - und vom 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B - Juris) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B
    Dass der Kläger die Entscheidung des LSG in der Sache für fehlerhaft hält, eröffnet die Revisionsinstanz nicht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 67) .
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 17.09.2015 - B 13 R 290/15 B
    Soweit - wie hier - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt wird, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren prozessordnungsgerechten Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, auf Grund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zu weiterer Sachaufklärung hätten drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl nur BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45 und § 160a Nr. 24, 34) .
  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 19/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - vollzeitige Beschäftigung oder sonstige nicht

    Die Gewährung rechtlichen Gehörs bedeutet erst recht nicht, dass das Gericht der Entscheidung allein den von einem Beteiligten vorgetragenen Sachverhalt zugrunde legen oder sich seiner rechtlichen Bewertung anschließen müsste (vgl BSG Beschluss vom 17.9.2015 - B 13 R 290/15 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 9.5.2011 - B 13 R 112/11 B - Juris RdNr 9, jeweils mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 10 R 2331/23

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Ebenfalls unerheblich ist, dass bei der Klägerin ein GdB von 50 sowie der Nachteilsausgleich Merkzeichen "G" festgestellt ist, denn dem kommt hinsichtlich der Fragen einer zumutbaren beruflichen Einsetzbarkeit keinerlei Aussagekraft zu (BSG 19.09.2015, B 13 R 290/15 B, in juris, Rn. 5); Nämliches gilt hinsichtlich eines Pflegegrads (s. dazu schon oben).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2024 - L 10 R 3453/22
    Die Hinweise der Klägerin, ihr sei erst zum 31.01.2020 der Schwerbehindertengrad und erst zum 01.01.2021 der Pflegegrad 1 zuerkannt worden, ist ebenfalls ohne jegliche Relevanz; beides sagt nichts zu einer bereits zeitlich früher eingetretenen rentenrechtlichen Erwerbsminderung und ohnehin nichts zur beruflichen Einsetzbarkeit eines Versicherten aus (BSG 19.09.2015, B 13 R 290/15 B, in juris, Rn. 5; Senatsurteil vom 14.12.2023, L 10 R 2331/23, in juris, Rn. 44).
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